Körperschaftssteuererklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemeinnützige Vereine müssen die Steuererklärung nach ihrem Gründungsjahr und anschließend alle 3 Jahre abgeben.
Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nach ihrem Gründungsjahr (auch "Rumpfjahr" genannt) eine Steuererklärung abgeben.
Anschließend werden gemeinnützige Vereine in dreijährigem Abstand geprüft, wobei der Prüfungszeitraum alle 3 Jahre umfasst.


== Frist ==
== Frist ==
Im Regelfall ist die Frist der 31.07.
Im Regelfall ist die Frist der 31.07. des Jahres, das auf den Prüfungszeitraum folgt.
Wenn die Abgabe über eine Steuerberater*in erfolgt, ist die Frist der 28.02. des Folgejahres.
Wenn ein*e Steuerberater*in die Erklärung abgibt, gibt es eine automatische Verlängerung der Frist auf den 28.02. des Folgejahres.


== Abzugeben Unterlagen ==
== Abzugeben Unterlagen ==
eine Körperschaftssteuererklärung
eine Gewerbesteuererklärung
drei Umsatzsteuererklärungen
drei Tätigkeitsberichte
drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben nach
Vereinsbereichen gegliedert
• drei Vermögensübersichten zum 31.12. (Kassen-/Bankbestand
und Inventar)


* eine Körperschaftssteuererklärung
* eine Gewerbesteuererklärung
* ggf. drei Umsatzsteuererklärungen
* drei Tätigkeitsberichte
* drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben
* eine Vermögensübersichten zum 31.12. des Vorjahres


eine Körperschaftssteuererklärung
=== Körperschaftssteuererklärung ===
eine Gewerbesteuererklärung
 
drei Umsatzsteuererklärungen
 
drei Tätigkeitsberichte
=== Gewerbesteuererklärung ===
drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben nach
 
Vereinsbereichen gegliedert
=== Umsatzsteuererklärung ===
• drei Vermögensübersichten zum 31.12. (Kassen-/Bankbestand
 
und Inventar)
=== Tätigkeitsbericht ===
 
=== Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ===
nach Vereinsbereichen gegliedert
 
=== Vermögensübersichten zum 31.12. ===
(Kassen-/Bankbestand und Inventar)
des letzten Jahres des Prüfungszeitraumes

Version vom 8. Juni 2020, 13:29 Uhr

Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nach ihrem Gründungsjahr (auch "Rumpfjahr" genannt) eine Steuererklärung abgeben. Anschließend werden gemeinnützige Vereine in dreijährigem Abstand geprüft, wobei der Prüfungszeitraum alle 3 Jahre umfasst.

Frist

Im Regelfall ist die Frist der 31.07. des Jahres, das auf den Prüfungszeitraum folgt. Wenn ein*e Steuerberater*in die Erklärung abgibt, gibt es eine automatische Verlängerung der Frist auf den 28.02. des Folgejahres.

Abzugeben Unterlagen

  • eine Körperschaftssteuererklärung
  • eine Gewerbesteuererklärung
  • ggf. drei Umsatzsteuererklärungen
  • drei Tätigkeitsberichte
  • drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben
  • eine Vermögensübersichten zum 31.12. des Vorjahres

Körperschaftssteuererklärung

Gewerbesteuererklärung

Umsatzsteuererklärung

Tätigkeitsbericht

Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben

nach Vereinsbereichen gegliedert

Vermögensübersichten zum 31.12.

(Kassen-/Bankbestand und Inventar)

des letzten Jahres des Prüfungszeitraumes