Einkommensteuererklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Mai 2020, 22:33 Uhr
Sinnvolle Belege für die Einkommenssteuererklärung
Bei der Arbeit mit Angestellten und selbstständig tätigen Projektpartner*innen ist ein grundlegendes Verständnis des Einkommenssteuerrechts sehr hilfreich. Aus Erfahrungen resultierten diese Hinweise für Einkommensteuerpflichtige.
Ziel ist es, die privaten Belege sinnvoll zusammen zu halten und so zu sortieren, wie sie für die Einkommenssteuererklärung gebraucht werden.
Dies stellt ein best-practice-Erfahrungsaustauch dar, keine (steuer-)rechtliche Beratung!
Hauptvordruck
Den Hauptvordruck müssen alle ausfüllen.
- Sonderausgaben – Spenden und Mitgliedsbeiträge:
- zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke
- an politische Parteien, an unabhängige Wählervereinigungen
- in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung
Einkünfte aus Nicht-Selbstständiger Arbeit
Die Anlage N ist nur interessant, wenn du im betreffenden Steuerjahr Angestellte*r bist/warst.
- Arbeitslohn - Jahres-Lohnsteuerbescheinigung
- Werbungskosten - Aufwendungen für Arbeitsmittel:
- Büromaterial
- Büromöbel
- Computer
- Fachbücher
- Fachzeitschriften
- typische Berufsbekleidung
- Reinigungskosten
- Werkzeuge
- Werbungskosten - Fortbildungskosten:
- Fachliteratur
- Reisekosten (Übernachtungskosten und Fahrtkosten, ggf. nach Kilometer-Pauschale mit 0,30 €/km))
- Kursgebühren
- Prüfungsgebühren
- Schreibmaterial
- weitere Werbungskosten – Bewerbungskosten:
- Inseratskosten
- Kosten für Fotokopien
- Reisekosten (Übernachtungskosten und Fahrtkosten, ggf. nach Kilometer-Pauschale mit 0,30 €/km))
- Schreibmaterial
- Telefonkosten
- Porto
- weitere Werbungskosten – Umzugskosten:
- Reisekosten (Übernachtungskosten und Fahrtkosten, ggf. nach Kilometer-Pauschale mit 0,30 €/km))
- Transportkosten
- weitere Werbungskosten – sonstiges:
- Flugkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Kontoführungsgebühren
- Werbungskosten – Auswärtstätigkeit:
- Reisekosten (Übernachtungskosten und Fahrtkosten, ggf. nach Kilometer-Pauschale mit 0,30 €/km))
- Verpflegungsmehraufwand
Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit
Die Anlage S ist nur interessant, wenn du im betreffenden Steuerjahr Rechnungs-, Honorar-, Gage-, Ehrenamtspauschale- oder Übungsleiterpauschale-Zahlungen erhalten hast.
- Einnahmen aus freiberuflicher, gewerblicher und nebenberuflicher Tätigkeit
- Reisekosten (Übernachtungskosten und Fahrtkosten, ggf. nach Kilometer-Pauschale mit 0,30 €/km)) Betriebsausgaben - Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe:
- einschließlich der Nebenkosten
- Bezogene Fremdleistungen
- Betriebsausgaben - Absetzung für Abnutzung:
- AfA (Abschreibung) auf unbewegliche, immaterielle und/oder bewegliche Wirtschaftsgüter
- Sonstiges unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben:
- Aufwendung für Telekommunikationskosten
- Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen
- Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)
- Kosten für Rechts- und Steuerberatung
- Buchführung
- Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge)
- Werbekosten (z.B. Inserate, Werbespots, Plakate)
- Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben:
- Geschenke
- Bewirtungsaufwendungen
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Aufwendung für häusliches Arbeitszimmer
- Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten:
- Sonstiges tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (z.B. Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)
Sonstige Einkünfte
Die Anlage SO ist nur interessant, wenn du im betreffenden Steuerjahr Einkünfte wie Diäten oder Ähnliches erhalten hast.
- Abgeordnetenbezüge
Vorsorgeaufwendungen
Diese Anlage ist meist relevant für alle.
- Beiträge zur Altersvorsorge
- Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, freiwillige eigenständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie zur Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen
- Rentenversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren sowie einem Laufzeitbeginn und der ersten Beitragszahlung vor dem 01.01.2005