Körperschaftssteuererklärung: Unterschied zwischen den Versionen
		
		
		
		
		
		Zur Navigation springen
		Zur Suche springen
		
				
		
		
	
Rico (Diskussion | Beiträge)  (Die Seite wurde neu angelegt: „Gemeinnützige Vereine müssen die Steuererklärung nach ihrem Gründungsjahr und anschließend alle 3 Jahre abgeben.  == Frist == Im Regelfall ist die Frist d…“)  | 
				Rico (Diskussion | Beiträge)  Keine Bearbeitungszusammenfassung  | 
				||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Gemeinnützige Vereine müssen   | Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nach ihrem Gründungsjahr (auch "Rumpfjahr" genannt) eine Steuererklärung abgeben.  | ||
Anschließend werden gemeinnützige Vereine in dreijährigem Abstand geprüft, wobei der Prüfungszeitraum alle 3 Jahre umfasst.  | |||
== Frist ==  | == Frist ==  | ||
Im Regelfall ist die Frist der 31.07.  | Im Regelfall ist die Frist der 31.07. des Jahres, das auf den Prüfungszeitraum folgt.  | ||
Wenn   | Wenn ein*e Steuerberater*in die Erklärung abgibt, gibt es eine automatische Verlängerung der Frist auf den 28.02. des Folgejahres.  | ||
== Abzugeben Unterlagen ==  | == Abzugeben Unterlagen ==  | ||
* eine Körperschaftssteuererklärung  | |||
* eine Gewerbesteuererklärung  | |||
* ggf. drei Umsatzsteuererklärungen  | |||
* drei Tätigkeitsberichte  | |||
* drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben  | |||
* eine Vermögensübersichten zum 31.12. des Vorjahres  | |||
=== Körperschaftssteuererklärung ===  | |||
=== Gewerbesteuererklärung ===   | |||
Vereinsbereichen gegliedert  | === Umsatzsteuererklärung ===   | ||
und Inventar)  | === Tätigkeitsbericht ===   | ||
=== Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ===   | |||
 nach Vereinsbereichen gegliedert  | |||
=== Vermögensübersichten zum 31.12. ===   | |||
 (Kassen-/Bankbestand und Inventar)  | |||
des letzten Jahres des Prüfungszeitraumes  | |||
Version vom 8. Juni 2020, 13:29 Uhr
Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nach ihrem Gründungsjahr (auch "Rumpfjahr" genannt) eine Steuererklärung abgeben. Anschließend werden gemeinnützige Vereine in dreijährigem Abstand geprüft, wobei der Prüfungszeitraum alle 3 Jahre umfasst.
Frist
Im Regelfall ist die Frist der 31.07. des Jahres, das auf den Prüfungszeitraum folgt. Wenn ein*e Steuerberater*in die Erklärung abgibt, gibt es eine automatische Verlängerung der Frist auf den 28.02. des Folgejahres.
Abzugeben Unterlagen
- eine Körperschaftssteuererklärung
 - eine Gewerbesteuererklärung
 - ggf. drei Umsatzsteuererklärungen
 - drei Tätigkeitsberichte
 - drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben
 - eine Vermögensübersichten zum 31.12. des Vorjahres
 
Körperschaftssteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Tätigkeitsbericht
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
nach Vereinsbereichen gegliedert
Vermögensübersichten zum 31.12.
(Kassen-/Bankbestand und Inventar)
des letzten Jahres des Prüfungszeitraumes