Körperschaftssteuererklärung: Unterschied zwischen den Versionen
		
		
		
		
		
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Version vom 8. Juni 2020, 13:31 Uhr
Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nach ihrem Gründungsjahr (auch "Rumpfjahr" genannt) eine Steuererklärung abgeben. Anschließend werden gemeinnützige Vereine in dreijährigem Abstand geprüft, wobei der Prüfungszeitraum alle 3 Jahre umfasst.
Frist
Im Regelfall ist die Frist der 31.07. des Jahres, das auf den Prüfungszeitraum folgt. Wenn ein*e Steuerberater*in die Erklärung abgibt, gibt es eine automatische Verlängerung der Frist auf den 28.02. des Folgejahres.
Abzugeben Unterlagen
- eine Körperschaftssteuererklärung
 - eine Gewerbesteuererklärung
 - ggf. drei Umsatzsteuererklärungen
 - drei Tätigkeitsberichte
 - drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben
 - eine Vermögensübersichten zum 31.12. des Vorjahres
 
Körperschaftssteuererklärung
Rücklagen
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Tätigkeitsbericht
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
nach Vereinsbereichen gegliedert
Vermögensübersichten zum 31.12.
(Kassen-/Bankbestand und Inventar)
des letzten Jahres des Prüfungszeitraumes