Mitgliedsbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Rico (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== Mitgliedsbeitrag und Umlagen == Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsumlagen dürfen bei gemeinnützigen Vereinen zusammen im Durchschnitt 1.023 € je Mitglied…“) |
Rico (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder dürfen bei gemeinnützigen Vereinen im Durchschnitt 1.534 € nicht überschreiten: | Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder dürfen bei gemeinnützigen Vereinen im Durchschnitt 1.534 € nicht überschreiten: | ||
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/500001_52/ | https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/500001_52/ | ||
== Beitragsordnung == | == Beitragsordnung == |
Aktuelle Version vom 24. Juni 2020, 16:51 Uhr
Mitgliedsbeitrag und Umlagen
Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsumlagen dürfen bei gemeinnützigen Vereinen zusammen im Durchschnitt 1.023 € je Mitglied und Jahr nicht überschreiten: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/500001_52/
Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder dürfen bei gemeinnützigen Vereinen im Durchschnitt 1.534 € nicht überschreiten: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/500001_52/
Beitragsordnung
- Erklärung und Beispielformulierungen: https://www.vereinswelt.de/mitgliedsbeitrag-im-verein