Körperschaftssteuererklärung
Gemeinnützige Vereine müssen die Steuererklärung nach ihrem Gründungsjahr und anschließend alle 3 Jahre abgeben.
Frist
Im Regelfall ist die Frist der 31.07. Wenn die Abgabe über eine Steuerberater*in erfolgt, ist die Frist der 28.02. des Folgejahres.
Abzugeben Unterlagen
eine Körperschaftssteuererklärung eine Gewerbesteuererklärung drei Umsatzsteuererklärungen drei Tätigkeitsberichte drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben nach Vereinsbereichen gegliedert • drei Vermögensübersichten zum 31.12. (Kassen-/Bankbestand und Inventar)
eine Körperschaftssteuererklärung
eine Gewerbesteuererklärung
drei Umsatzsteuererklärungen
drei Tätigkeitsberichte
drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben nach
Vereinsbereichen gegliedert
• drei Vermögensübersichten zum 31.12. (Kassen-/Bankbestand
und Inventar)