Körperschaftssteuererklärung

Aus Roter Baum Leipzig
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Gemeinnützige Vereine müssen die Steuererklärung nach ihrem Gründungsjahr und anschließend alle 3 Jahre abgeben.

Frist

Im Regelfall ist die Frist der 31.07. Wenn die Abgabe über eine Steuerberater*in erfolgt, ist die Frist der 28.02. des Folgejahres.

Abzugeben Unterlagen

eine Körperschaftssteuererklärung eine Gewerbesteuererklärung drei Umsatzsteuererklärungen drei Tätigkeitsberichte drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben nach Vereinsbereichen gegliedert • drei Vermögensübersichten zum 31.12. (Kassen-/Bankbestand und Inventar)


eine Körperschaftssteuererklärung eine Gewerbesteuererklärung drei Umsatzsteuererklärungen drei Tätigkeitsberichte drei Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben nach Vereinsbereichen gegliedert • drei Vermögensübersichten zum 31.12. (Kassen-/Bankbestand und Inventar)