Mitgliedsbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder dürfen bei gemeinnützigen Vereinen im Durchschnitt 1.534 € nicht überschreiten:  
Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder dürfen bei gemeinnützigen Vereinen im Durchschnitt 1.534 € nicht überschreiten:  
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/500001_52/
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/500001_52/


== Beitragsordnung ==
== Beitragsordnung ==

Aktuelle Version vom 24. Juni 2020, 17:51 Uhr

Mitgliedsbeitrag und Umlagen

Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsumlagen dürfen bei gemeinnützigen Vereinen zusammen im Durchschnitt 1.023 € je Mitglied und Jahr nicht überschreiten: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/500001_52/

Aufnahmegebühr

Aufnahmegebühren für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder dürfen bei gemeinnützigen Vereinen im Durchschnitt 1.534 € nicht überschreiten: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/500001_52/

Beitragsordnung